AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bürgerhaus Niesky GmbH


Stand: 24.07.2026


§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von uns erbrachten oder zu erbringenden Lieferungen und Leistungen. Sie gelten im Geschäftsverkehr auch für alle zukünftigen Geschäfte, selbst wenn nicht ausdrücklich auf diese Geschäftsbedingungen Bezug genommen wird.

Andere Geschäftsbedingungen werden von uns nicht anerkannt, auch wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen. Mit Auftragserteilung erkennt jeder Geschäftskunde und Verbraucher unsere Geschäftsbedingungen an.


§ 2 Angebote, Bestellungen
Mündliche oder fernmündliche Angebote für Lieferungen und Leistungen unseres Hauses gelten nur, wenn sie zeitnah durch uns bestätigt und vom Kunden angenommen werden.

Angebote sind nur verbindlich, wenn die darin aufgeführten Lieferungen und Leistungen in der Gesamtheit abgenommen werden. Teilleistungen bedürfen der vorherigen Vereinbarung.

§ 3 Stornierungen
Stornierungen von Bestellungen und Reservierungen werden kosten- und spesenfrei zwei Wochen vor dem Leistungstermin durch uns akzeptiert. Für Veranstaltungen im Saal „Lausitz 1 – 3“ gilt hierfür eine Frist von 3 Monaten. Tickets für Veranstaltungen jeglicher Art werden grundsätzlich verbindlich erworben (siehe § 13).

Bei Stornierungen nach den genannten Zeiträumen ist die Bürgerhaus Niesky GmbH berechtigt, den entgangenen Gewinn als Schadenersatz erstattet zu verlangen. Bei Veranstaltungs- und Saalnutzungsverträgen gelten die darin festgeschriebenen Vereinbarungen vor dem Vorstehenden.

§ 4 Zahlungsbedingungen/Aufrechnungen
Die Bezahlung der Lieferungen und Leistungen ist sofort nach Erbringung fällig und vom Besteller spesenfrei zu leisten. Sind Zahlungsziele vertraglich vereinbart gelten sie vor dem Vorstehenden.

Aufrechnungen sind nicht zulässig, es sei denn es handelt sich um unbestrittene Forderungen.

§ 5 Annahmepflicht des Kunden
Bestellungen und Reservierungen sind vom Kunden ab- bzw. anzunehmen und im vereinbarten Umfang zu bezahlen, es sei denn die Leistung wurde rechtzeitig nachweislich storniert (siehe § 3). Gelieferte Ware wird bei allgemein üblicher Beschaffenheit nicht zurück genommen. Verweigert der Kunde aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben oder ohne Angabe von Gründen, die An- bzw. Abnahme, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs unserer Lieferung und Leistung auf ihn über.

§ 6 Gewährleistung/Beschaffenheit
Weicht unsere Lieferung oder Leistung von unserem Angebot oder unserer Produktbeschreibung nur unwesentlich ab, so gilt die Leistung oder Lieferung dennoch als erbracht. Bei von uns verarbeiteten Lebensmitteln sind Schwankungen in Größe, Aussehen,
Gewicht, Konsistenz, Geschmack, Geruch oder sonstiger Beschaffenheit unvermeidlich. Eine Haftung für bestimmte Qualitäts- und Beschaffenheitsmerkmale werden von uns nur übernommen, wenn diese zuvor von uns rechtsverbindlich als solche anerkannt worden sind.

§ 7 Haftung für Leistungen Dritter
Vermitteln wir Leistungen für Dritte (z. B. Künstler, Gruppen, Kapellen oder Diskotheken) bemühen wir uns um eine sorgfältige Auswahl. Wir sind aber nicht verpflichtet, deren Leistungen zu prüfen und auf tatsächliche Mängel hinzuweisen.

Ansprüche gegen uns aus einer mangelhaften Leistung von uns vermittelter Dritter sind, aus welchem Rechtsgrund auch immer, ausgeschlossen.

§ 8 Rücktrittsrecht
Wir sind aus schwerwiegenden Gründen, welche wir nicht zu vertreten haben, berechtigt, von Verträgen zurückzutreten, ohne dass daraus dem Kunden ein Anspruch auf Schadenersatz erwächst. Hierzu zählen insbesondere:

  • höhere Gewalt, die uns die Erfüllung des Vertrages unmöglich macht,
  • Veranstaltungen, die durch den Kunden mit falschen oder irreführenden Angaben zur Veranstaltung oder der für die Veranstaltung verantwortlichen Person gebucht wurde,
  • der Verzehr von Speisen und Getränken in unserem Hause, welche Kunden mitgebracht haben,
  • nicht eingehaltene Vertragsbedingungen, wie nicht vorhandene Lizensierungen durch die GEMA oder bei  Verkaufsveranstaltungen nicht vorhandene Genehmigung des Ordnungsamtes/Gewerbeamtes der Großen Kreisstadt Niesky.

Veranstaltungen können durch uns abgebrochen werden, wenn vor oder während der Veranstaltung Anlass zur Annahme besteht, dass durch die Veranstaltung

  • die Ordnung und Sicherheit nicht gewährleistet ist,
  • eine Brandgefahr besteht,
  • die elektrischen Anlagen überlastet werden,
  • eine Untervermietung der überlassenen Räume vorliegt,
  • das Ansehen unseres Hauses durch die Veranstaltung gefährdet ist.

Sobald wir vom Vorliegen der Voraussetzung des Rücktrittsrechts vor oder während der Veranstaltung Kenntnis erlangen werden wir den Kunden unverzüglich informieren. Den Schadenersatzanspruch wegen entgangenen Gewinns behalten wir uns vor.

§ 8a Unzulässige Veranstaltungen und Veranstaltungsinhalte
(1) Der Kunde hat bei der Buchung den tatsächlichen Veranstalter sowie Art und Zweck der Veranstaltung vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Wesentliche Änderungen des Veranstaltungszwecks oder ein Wechsel des Veranstalters bedürfen der vorherigen Zustimmung der Bürgerhaus Niesky GmbH.

(2) Die Räume dürfen nicht für Veranstaltungen genutzt werden, deren Zweck oder Durchführung gegen gesetzliche Verbote verstößt. Unzulässig sind insbesondere Veranstaltungen, bei denen zu Gewalt oder Straftaten aufgerufen, Volksverhetzung betrieben, die Menschenwürde verletzt oder Kennzeichen verfassungswidriger oder terroristischer Organisationen in strafbarer Weise verwendet werden.

(3) Ebenfalls unzulässig sind Veranstaltungen, die nach ihrem erkennbaren Gesamtcharakter rassistische, antisemitische, rechtsextremistische oder sonstige menschenverachtende Bestrebungen fördern oder auf die Beseitigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung gerichtet sind. Die sachliche, wissenschaftliche, künstlerische oder politische Auseinandersetzung mit solchen Auffassungen wird hiervon nicht erfasst.

(4) Der Kunde hat im Rahmen seiner tatsächlichen und rechtlichen Möglichkeiten auf die Einhaltung dieser Bestimmungen durch seine Beschäftigten, Beauftragten, Mitwirkenden und Besucher hinzuwirken. Er hat erhebliche Verstöße unverzüglich zu unterbinden und die Bürgerhaus Niesky GmbH darüber zu informieren.

(5) Bei einem erheblichen Verstoß während einer Veranstaltung kann sie dessen unverzügliche Beendigung verlangen und, wenn der Verstoß nicht beendet wird, die Veranstaltung abbrechen. Eine vorherige Aufforderung ist nicht erforderlich, wenn strafbare Handlungen stattfinden, eine konkrete Gefahr für Personen oder Sachen besteht oder die Fortsetzung aus einem anderen schwerwiegenden Grund unzumutbar ist. Beruht der Rücktritt oder Abbruch auf einem vom Kunden zu vertretenden Verstoß, richten sich die Zahlungs- und Schadensersatzansprüche nach den gesetzlichen Vorschriften.

§ 9 Benutzung unserer Räumlichkeiten durch Kunden/Haftung
Alle unsere Räumlichkeiten sind durch den Kunden und seine Gäste sowie alle anderen von ihm beauftragten Personen äußerst pfleglich zu behandeln.

Im gesamten Hause besteht Rauchverbot.

Mitgebrachtes Dekorationsmaterial oder Requisiten müssen den feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen. Eine Erhöhung der Brandlast ist nicht zulässig. Das Anbringen von Dekorationen und Requisiten sowie das Befestigen von Plakaten bedürfen der
gesonderten Genehmigung unseres Hauses. Feuerlöscher, Rettungswege und Notbeleuchtungen sind im erforderlichen Maße freizuhalten. Der Veranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass die vereinbarte Anzahl an Gästen nicht überschritten wird.

Der Veranstalter/Mieter/Kunde ist verpflichtet, sich vor Beginn der Veranstaltung (vor dem Einlass der Gäste) über Standorte von Feuerlöschern und die Rettungswege zu informieren und das von ihm eingesetzte Personal darüber zu unterrichten.

Der Kunde hat vor Beginn der Veranstaltung alle behördlichen Genehmigungen einzuholen und Anmeldungen vorzunehmen. Er trägt, wenn vertraglich nichts anderes vereinbart ist, die dafür entstehenden Kosten, wie z. B. die Kosten der GEMA, und sorgt für die Beachtung der Urheberrechte.

Die Benutzung von Pyrotechnik ist in unserem Haus grundsätzlich nicht gestattet.

Der Kunde haftet für jedwede Beschädigung oder unsachgemäße Behandlung unseres Eigentums gleich ob durch ihn selbst oder durch von ihm beauftragte Dritte oder seine Gäste veranlasst.

Die Bürgerhaus Niesky GmbH haftet nicht für beschädigte oder abhanden gekommene technische Ausrüstungen, Requisiten oder andere Gegenstände des Kunden.

Wir weisen unsere Gäste ausdrücklich darauf hin, dass das Fotografieren und Filmen bei verschiedenen Veranstaltungen aus urheberrechtlichen Gründen nicht gestattet sein kann. Neben der Beachtung durch unsere Gäste obliegt es dem Veranstalter diese durch geeignete Bekanntmachungen, Ansagen oder in schriftlicher Form darauf aufmerksam zu machen.

Wir haften gegenüber dem Veranstalter nicht bei Verstößen gegen das Fotografier-, Film- und Tonaufnahmeverbot.

§ 10 Erwerb und Einlösung von Gutscheinen
Gutscheine, egal welcher Art, werden stets verbindlich erworben. Eine Rücknahme durch die Bürgerhaus Niesky GmbH ist ausgeschlossen. Gutscheine können an Dritte übertragen und weitergegeben werden.

Entgeltlich erworbene Wertgutscheine können innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist eingelöst werden. Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Gutschein erworben wurde.

Die Auszahlung von Restbeträgen erfolgt auch bei etappenweiser Einlösung von Gutscheinen (z. B. Restaurantgutschein) nicht.

Gutscheine für eine bestimmte Veranstaltung, eine bestimmte Leistung oder ein zeitlich begrenztes Angebot können nur für den auf dem Gutschein bezeichneten Zweck und innerhalb der dort angegebenen Einlösefrist verwendet werden. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bleiben unberührt.

Gutscheine können, soweit nicht ausdrücklich vermerkt, nur für Leistungen, welche in unserem Haus Muskauer Straße 35 erbracht werden, eingelöst werden.

§ 11 Datenschutz sowie Foto- und Videoaufnahmen
Personenbezogene Daten werden von der Bürgerhaus Niesky GmbH verarbeitet, soweit dies zur Anbahnung und Durchführung des Vertrages, zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen oder aufgrund einer anderen datenschutzrechtlichen Rechtsgrundlage erforderlich ist. Weiterführende Informationen, insbesondere zu den Verarbeitungszwecken, zur Speicherdauer und zu den Rechten der betroffenen Personen, enthält die Datenschutzerklärung auf unserer Internetseite.

Soweit die Bürgerhaus Niesky GmbH bei Veranstaltungen Foto- oder Videoaufnahmen anfertigt, erfolgt dies unter Beachtung der geltenden datenschutz- und persönlichkeitsrechtlichen Bestimmungen. Über Art, Zweck und Rechtsgrundlage der Aufnahmen sowie die Rechte der betroffenen Personen wird in geeigneter Weise gesondert informiert.

§ 12 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle unsere geschäftlichen Beziehungen ist das Amtsgericht in dessen Bezirk die Große Kreisstadt Niesky liegt.

Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen nicht wirksam sein oder keine Wirksamkeit entfalten, so wird davon die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt.

§ 13 Besondere Geschäftsbedingungen beim Verkauf von Veranstaltungstickets
Veranstaltungstickets und Eintrittskarten werden durch den Kunden grundsätzlich verbindlich erworben. Die Rückgabe von Karten gegen Erstattung des Preises ist nur bei einem Weiterverkauf durch uns möglich.

Kartenreservierungen verlieren 15 Minuten vor Beginn der Veranstaltung (nicht des Einlasses) ihre Gültigkeit. Nach Ablauf dieser Frist verliert der Kunde seinen Reservierungsanspruch. Ab diesem Zeitpunkt steht es uns frei, diese Karten weiter zu veräußern. Ein Schadenersatzanspruch entsteht dem Kunden hieraus nicht.

Beim Verkauf von Platzkarten hat der Kunde grundsätzlich Anspruch auf den gewählten Platz. Sollte der Platz bei Überbuchungen nicht zur Verfügung stehen, sind wir verpflichtet, einen adäquaten Platz zur Verfügung zu stellen. Weitere Ersatzansprüche sind
ausgeschlossen.

§ 14 Besondere Geschäftsbedingungen für Beherbergung
Beherbergungsleistungen werden durch unsere Kunden grundsätzlich verbindlich gebucht.
Eine Absage durch den Kunden ist bis 2 Wochen vor dem vereinbarten Leistungsbeginn
kostenfrei möglich. Bei Absagen mit kürzerer Frist sind wir berechtigt, 50 % der reservierten
Beherbergungsleistung pauschal zu berechnen. Der Nachweis eines geringeren Schadens,
den der Kunde zu erbringen hat, wird hiervon nicht berührt.

im gesamten Gebäude besteht Rauchverbot.

Bei Zuwiderhandlungen erheben wir einen Zuschlag von 100,00 €.

Der Verlust von Schlüsseln ist vom Gast unverzüglich an der Rezeption anzugeben.

Ausländische Gäste haben die nach dem Bundesmeldegesetz vorgeschriebenen Angaben zu machen, den besonderen Meldeschein zu unterschreiben und ein gültiges Identitätsdokument zur Überprüfung ihrer Identität vorzulegen. Eine Kopie des Identitätsdokuments wird nur angefertigt, wenn hierfür im Einzelfall eine gesetzliche Grundlage oder ein anderer rechtlich zulässiger und erforderlicher Zweck besteht.

§ 15 Besondere Geschäftsbedingungen für Garderobe/Aufbewahrung/Fundsachen
Wir haften grundsätzlich nicht für die Garderobe unserer Gäste. Bei entgeltlicher oder unentgeltlicher Abgabe von Garderobe oder sonstigen Gegenständen, z. B. Regenschirme, haften wir für deren Unversehrtheit und Nichtabhandenkommen. Wir haften nicht für in Bekleidungsstücken oder Taschen zurückgelassenen Wertsachen. Unsere Kunden/Gäste sind gehalten, sämtliche Wertgegenstände vor Abgabe der Garderobe an sich zu nehmen.

Sämtliche abgegebene Bekleidungsstücke und Gegenstände sind spätestens dreißig Minuten nach Veranstaltungsende abzuholen. Sie werden nur gegen Abgabe der Garderobenmarke herausgegeben. Bei Verlust der Garderobenmarke besteht kein Anspruch
des Kunden auf die Herausgabe der Bekleidung oder Gegenstände, es sei denn, dass das Eigentum an den Sachen zweifelsfrei nachgewiesen wird. Für eine verlorengegangene Garderobenmarke berechnen wir 5,00 € als Wiederbeschaffungskosten.

Herrenlos im Haus zurück gelassene Sachen bitten wir unsere Gäste beim Personal mit der Angabe des Fundortes abzugeben. Gefundene Sachen heben wir 4 Wochen zur Rückgabe auf. Fundsachen werden durch uns nur zurückgegeben, wenn das Eigentum an den Fundsachen zweifelsfrei nachgewiesen wird. Darüber hinaus sind wir nicht verpflichtet Fundsachen länger aufzubewahren.

Wir haften nicht für Schäden, die durch die Herausgabe von Fundsachen an vermeintliche Eigentümer dem tatsächlichen Eigentümer entstanden sind. Jede Schadenersatzforderung wird in diesen Fällen ausgeschlossen.

§ 16 Inkrafttreten
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bürgerhaus Niesky GmbH gelten für Verträge, die ab dem 24.07.2026 abgeschlossen werden.

PDF-Download

Button - Nach oben scrollen